Tübingen darf keine Verpackungssteuer erheben: Das ist die Begründung
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat mit Urteil vom 29. März 2022 die Verpackungssteuersatzung der Universitätsstadt Tübingen vom 30. Januar 2020 für unwirksam erklärt. Inzwischen liegen die Urteilsgründe vor. Das vollständige Urteil mit Gründen ist den Beteiligten am 13. April 2022 zugestellt worden.