Berichtigung der als Vorsteuer abgezogenen Einfuhrumsatzsteuer bei Insolvenzanfechtung
Der 15. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass der Vorsteuerabzug für Einfuhrumsatzsteuer zu berichtigen ist, wenn die Einfuhrumsatzsteuer aufgrund einer Insolvenzanfechtung an die Insolvenzmasse zurückgezahlt wird.