Nutzungsersatz für Zins- und Tilgungsleistungen führt zu Kapitaleinkünften
Wird ein Verbraucher-Darlehensvertrag wegen fehlender Belehrung widerrufen, führt ein für bereits erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen von der Bank an den Darlehensnehmer gezahlter Nutzungsersatz bei diesem zu Kapitalerträgen. Dies hat der 3. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden.