Bayern: Anleitung für durch die Flutkatastrophe betroffene Unternehmen zur Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung
Um die durch die Flutkatastrophe betroffenen Unternehmen bestmöglich zu unterstützen und liquide zu halten, setzen die Finanzämter in Bayern auf Antrag die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen für 2021 herab bzw. erstatten diese im Bedarfsfall gar vollständig wieder zurück.