Gleichgeschlechtliches Ehepaar kann Kosten für eine Leihmutter nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend machen
Aufwendungen eines aus zwei Männern bestehenden Ehepaares für eine in den USA durchgeführte Leihmutterschaft führen nicht zu außergewöhnlichen Belastungen. Dies hat der 10. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden.