Bei der Bewertung eines Miteigentumsanteils ist ein Marktanpassungsabschlag vorzunehmen
Der 3. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass bei der Bewertung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück für Erbschaftsteuerzwecke vom anteiligen Verkehrswert des Grundstücks ein Marktanpassungsabschlag vorzunehmen ist, der die niedrigere Verkehrsfähigkeit eines Miteigentumsanteils abbildet.







