Schätzung anhand der Richtsatzsammlung des BMF
Wird nach einer Außenprüfung die Buchführung des Steuerpflichtigen wegen gravierender Mängel verworfen und kommt es zur Schätzung von Erlösen, bedient sich die Finanzverwaltung regelmäßig der Richtsatzsammlung als Schätzungsgrundlage, die auf einem Vergleich der steuerlichen Ergebnisse anderer Betriebe der Branche beruhen, weil für einen internen Betriebsvergleich häufig angesichts der mangelhaften Buchführung die erforderlichen Daten fehlen. Das Zustandekommen der Richtsatzsammlung, die regelmäßig aktualisiert wird, ist zunehmend in die Kritik geraten und war auch Gegenstand einer kleinen Anfrage (BT-Drs. 19/3987). Der BFH hat die grundsätzliche Brauchbarkeit der Richtsatzsammlung bislang offengelassen (BFH-Beschluss vom 08.08.2019, X B 117/18, BFH/NV 2019, 1219; s. a. die nach dem Berichtsurteil ergangene Entscheidung vom 16.12.2021, IV R 1/18, BFH/NV 2022, 305, zu Begründungsanforderungen für den Ansatz eines an der oberen Grenze liegenden Rohgewinnaufschlagsatzes).







