Zugangsnachweis bei Versand mehrerer Steuerbescheide in einem Umschlag
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass vom Zugang eines Steuerbescheids trotz Bestreitens des Steuerpflichtigen auszugehen ist, wenn nachgewiesen ist, dass ein tatsächlich zugegangener anderer Bescheid vom Rechenzentrum im selben Umschlag versandt wurde.







