Kein Kindergeld wegen Ausbildungsplatzsuche bei nicht absehbarem Ende der Erkrankung eines Kindes
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass ein Kind kindergeldrechtlich nicht als Kind, das einen Ausbildungsplatz sucht, zu berücksichtigen ist, wenn es erkrankt ist und das Ende der Erkrankung nicht absehbar ist.