Verkauf von Gutscheinen ist eine umsatzsteuerbare Leistung
Der 5. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass der Verkauf von Gutscheinen für Freizeiterlebnisse über das Internet eine steuerbare Leistung an den Kunden und keine Vermittlungsleistung an den Veranstalter darstellt.