Zahlungen von Jugendämtern an eine Tagesmutter sind steuerpflichtig
Der 6. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass Zahlungen von Jugendämtern an eine Tagesmutter nicht ausschließlich für Zwecke der Erziehung bestimmt und damit nicht nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei sind.