Betriebsübertragung gegen Vorbehaltsnießbrauch führt grundsätzlich nicht zur Betriebsübertragung im Ganzen
Die Übertragung eines Gewerbebetriebs unter Zurückbehaltung eines Vorbehaltsnießbrauchs führt für sich genommen nicht zu einer unentgeltlichen Betriebsübertragung im Ganzen. Dies hat der 11. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden.








