Steuer-Formulare: Gender-Aspekte berücksichtigt
Die Berücksichtigung von Gender-Gesichtspunkten hat für die Bundesregierung einen hohen Stellenwert. Dies versichert sie in ihrer Antwort (19/18323) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17653).
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Der 4. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass kein Steuerstundungsmodell im Sinne von § 15b EStG vorliegt, wenn das Konzept keine steuerlichen Vorteile in Aussicht stellt, sondern vielmehr mit von Beginn an erzielbaren Renditen wirbt, auch wenn dies in betrügerischer Absicht erfolgt.
Die Finanzverwaltung hat ihre Grundsätze für die umsatzsteuerliche Qualifikation von Leasingverträgen als Lieferung oder sonstige Leistung geändert. Sie knüpft nicht mehr an das Ertragsteuerrecht an. Entscheidend ist stattdessen, ob eine Eigentumsübergangsklausel vorliegt und ob bei Vertragsabschluss feststeht, dass das Eigentum automatisch auf den Leasingnehmer übergehen soll.
Ein Investitionsabzugsbetrag kann gemäß § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG nachträglich im Jahr seines Abzugs rückgängig gemacht werden, wenn der Steuerpflichtige im späteren Jahr der Investition zwar den (innerbilanziellen) Abzug von 40 % der Anschaffungskosten vornimmt, es aber unterlassen hat, den in einem Vorjahr abgezogenen Investitionsabzugsbetrag außerbilanziell hinzuzurechnen, und das Finanzamt auf dieser Grundlage den - nicht mehr änderbaren - Steuerbescheid für das Jahr der Investition erlassen hat.
Unternehmen, die coronabedingt in diesem Jahr mit einem Verlust rechnen, erhalten eine Liquiditätshilfe. Sie können daher ab sofort neben den bereits für 2020 geleisteten Vorauszahlungen auch eine Erstattung von für 2019 gezahlte Beträge bei ihrem zuständigen Finanzamt beantragen, und zwar auf Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustes für das aktuelle Jahr. Die konkreten Details werden in einem BMF-Schreiben geregelt, das in Kürze veröffentlicht wird.