Gemeinnützigkeit des Attac Trägerververeins e.V. in den Jahren 2010 bis 2012 verneint
Das Hessische FG hatte im zweiten Rechtsgang erneut über die Gemeinnützigkeit des Attac Trägervereins e.V. für die Jahre 2010 bis 2012 zu entscheiden.
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Die Finanzämter haben mit der Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019 begonnen. Wegen des Corona-Virus kann es dabei zu Verzögerungen kommen, teilt das Landesamt für Steuern (LfSt) in Niedersaschsen mit.
Für eine Zulassung eines Fahrzeugs sind nach dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg auch unter der Geltung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in den im Streitzeitraum geltenden Fassungen "weder die Aushändigung des Fahrzeugscheins erforderlich" noch muss "für das jeweilige Fahrzeug ein Kennzeichen mit einem amtlichen Dienstsiegel abgestempelt und den Klägern ausgehändigt" worden sein.
Das Antragsrecht für eine Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für eine behinderte Person geht nach deren Tod auf den Rechtsnachfolger über. So entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg. Die vom beklagten Hauptzollamt eingelegte Revision ist beim Bundesfinanzhof anhängig.
Nach dem Ergebnis einer Erörterung der obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen (§ 19 Abs. 3 Satz 3 GewStG), Folgendes:
Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Regelungen erlassen, die für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen vorsehen. Von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit, Steuerforderungen zinslos zu stunden.
Die Klägerin und ihr Ehemann haben im Streitzeitraum 2012 bis 2014 in der Schweiz gearbeitet. Sie haben zwei Kinder. Der Ehemann erhielt zwei Kinderzulagen von jeweils 200 Schweizer Franken (CHF), also insgesamt 400 CHF monatlich. Die Klägerin beantragte Kindergeld im Inland. Sie hat dem Grunde nach einen Anspruch auf sog. Differenzkindergeld, d. h. auf die Differenz zwischen dem inländischen Kindergeld und der Schweizer Kinderzulage. Streitig war dessen Höhe.