Keine Steuerpause bei der Erbschaftsteuer
Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren führen nicht zu einer Steuerpause. Auch die in der Zeit vom 1. Juli 2016 bis zum 9. November 2016 eingetretenen Erbfälle unterliegen der Erbschaftsteuer. Dies hat der 7. Senat des FG Köln mit einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden.