Verfassungsmäßigkeit der Verzinsung
Die Bundesregierung hält das geltende Recht der Verzinsung von Steueransprüchen beziehungsweise Nachzahlungen für verfassungsgemäß.
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Werden (nach dem 31.12. 2008 erworbene) Aktien einem Aktionär ohne Zahlung einer Entschädigung entzogen, indem in einem Insolvenzplan das Grundkapital einer Aktiengesellschaft (AG) auf Null herabgesetzt und das Bezugsrecht des Aktionärs für eine anschließende Kapitalerhöhung ausgeschlossen wird, erleidet der Aktionär einen Verlust, der in entsprechender Anwendung von § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 20 Abs. 4 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerlich geltend gemacht werden kann. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) gegen die Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) entschieden. Das BMF war dem Revisionsverfahren beigetreten.
In der Bundesrepublik Deutschland existieren keine Registrierkassen, die über das Internet mit dem Finanzamt verbunden sind. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18492) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/18017) mit. Die AfD-Fraktion hatte sich nach dem Anteil der Registrierkassen mit einer "Live-online-Verbindung" direkt ins Finanzamt erkundigt.
Der 4. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass kein Steuerstundungsmodell im Sinne von § 15b EStG vorliegt, wenn das Konzept keine steuerlichen Vorteile in Aussicht stellt, sondern vielmehr mit von Beginn an erzielbaren Renditen wirbt, auch wenn dies in betrügerischer Absicht erfolgt.