Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Höhe der Säumniszuschläge
Die Höhe der Säumniszuschläge von 1 % pro Monat begegnet trotz des derzeit niedrigen Zinsniveaus keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Dies hat der 12. Senat des FG Münster in einem im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangenen Beschluss entschieden.








