Zum Vorliegen eines einheitlichen Gewerbebetriebs bei zwei von demselben Pächter betriebenen Tankstellen in derselben Gemeinde
Der Kläger betrieb innerhalb der Gemeinde X auf derselben Straße zwei Tankstellen. Die Entfernung zwischen den beiden Tankstellen betrug ca. 600 Meter. Die Beteiligten stritten darüber, ob diese beiden Tankstellen im Streitjahr 2014 als zwei gesonderte Gewerbebetriebe anzusehen waren und dem Kläger folglich für beide Betriebe jeweils ein Gewerbesteuerfreibetrag zu gewähren war.







