Keine Haftung für eine Duldungsverpflichtung
Ein GbR-Gesellschafter kann für eine Verpflichtung der GbR auf Leistung von Wertersatz aus einem Duldungsbescheid nicht in Haftung genommen werden.
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Die Finanzverwaltung hat ihre Grundsätze für die umsatzsteuerliche Qualifikation von Leasingverträgen als Lieferung oder sonstige Leistung geändert. Sie knüpft nicht mehr an das Ertragsteuerrecht an. Entscheidend ist stattdessen, ob eine Eigentumsübergangsklausel vorliegt und ob bei Vertragsabschluss feststeht, dass das Eigentum automatisch auf den Leasingnehmer übergehen soll.
Ein Investitionsabzugsbetrag kann gemäß § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG nachträglich im Jahr seines Abzugs rückgängig gemacht werden, wenn der Steuerpflichtige im späteren Jahr der Investition zwar den (innerbilanziellen) Abzug von 40 % der Anschaffungskosten vornimmt, es aber unterlassen hat, den in einem Vorjahr abgezogenen Investitionsabzugsbetrag außerbilanziell hinzuzurechnen, und das Finanzamt auf dieser Grundlage den - nicht mehr änderbaren - Steuerbescheid für das Jahr der Investition erlassen hat.
Unternehmen, die coronabedingt in diesem Jahr mit einem Verlust rechnen, erhalten eine Liquiditätshilfe. Sie können daher ab sofort neben den bereits für 2020 geleisteten Vorauszahlungen auch eine Erstattung von für 2019 gezahlte Beträge bei ihrem zuständigen Finanzamt beantragen, und zwar auf Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustes für das aktuelle Jahr. Die konkreten Details werden in einem BMF-Schreiben geregelt, das in Kürze veröffentlicht wird.
Aufgrund der Corona-Krise und der damit verbundenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens sind viele Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dadurch negativ betroffen, dass sich ihre Einkünfte im Vergleich zu den Vorjahren erheblich verringern und sie für den Veranlagungszeitraum (VZ) 2020 einen rücktragsfähigen Verlust (§ 10d Abs. 1 Satz 1 EStG) erwarten müssen.
Veräußert der Steuerpflichtige ein kurz zuvor entgeltlich erworbenes Ticket für ein Spiel der UEFA Champions League, unterliegt ein daraus erzielter Veräußerungsgewinn der Einkommensteuer. Dies hat der IX. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden.
Ein externer Datenschutzbeauftragter ist gewerblicher Unternehmer, auch wenn er zugleich als Rechtsanwalt tätig ist. Wie der Bundesfinanzhof entschieden hat, liegt keine freiberufliche Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 EStG vor. Der externe Datenschutzbeauftragte ist daher gewerbesteuerpflichtig und - bei Überschreiten bestimmter Gewinngrenzen - auch buchführungspflichtig.
Verkauft der Steuerpflichtige eine Immobilie, die er vor weniger als zehn Jahren entgeltlich erworben und seitdem zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat, muss er den Veräußerungsgewinn auch dann nicht versteuern, wenn er die Wohnung im Jahr der Veräußerung kurzzeitig vermietet hatte. Dies hat der IX. Senat des Bundesfinanzhofs entschieden.