BFH: Bekanntgabe von Verwaltungsakten – Zugangsvermutung
Die Zugangsvermutung für die Bekanntgabe schriftlicher Verwaltungsakte gilt auch bei der Übermittlung durch private Postdienstleister, wie der Bundesfinanzhof zu § 122 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) entschieden hat.