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03.12.2018

EuGH-Vorlage: Steuersatzermäßigung für Campingplätze auch für Bootsliegeplätze?

Der Bundesfinanzhof (BFH) sieht es als möglich an, dass die im Umsatzsteuerrecht geltende Steuersatzermäßigung für die kurzfristige Vermietung von Campingflächen auch auf die Vermietung von Bootsliegeplätzen anzuwenden ist. Er hat daher den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um Klärung gebeten, ob ein Hafen bei gleicher Funktion wie ein Campingplatz zu behandeln ist.

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28.11.2018

Kalte Progression betrifft 32 Millionen

Von der kalten Progression bei der Einkommensteuer sind in diesem Jahr 32,1 Millionen Steuerzahler betroffen. Wie die Bundesregierung in dem als Unterrichtung vorgelegten Bericht über die Wirkung der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs für die Jahre 2018 und 2019 (Dritter Steuerprogressionsbericht) mitteilt, ist jeder Steuerpflichtige von der kalten Progression mit durchschnittlich 104 Euro im Jahr betroffen. Zugrunde gelegt wurde eine Inflationsrate von 1,74 Prozent.

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26.11.2018

Umsatzsteuer: Korrektur unzutreffender Rechtsanwendung beim Bauträger

Ist ein Bauträger rechtsirrig davon ausgegangen, als Leistungsempfänger Steuerschuldner für von ihm bezogene Bauleistungen zu sein, kann er das Entfallen dieser rechtswidrigen Besteuerung ohne Einschränkung geltend machen. Mit einem entsprechenen Urteil verwirft der Bundesfinanzhof (BFH) dabei eine Verwaltungsanweisung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).

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25.11.2018

Tätigkeitsvergütung eines Insolvenzverwalters ist keine außergewöhnliche Belastung

Der 11. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass die zugunsten des Insolvenzverwalters festgesetzte Tätigkeitsvergütung beim Insolvenzschuldner nicht zu einer außergewöhnlichen Belastung führt.

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18.11.2018

BFH: Ablaufhemmung nach Erstattung einer Selbstanzeige

Die einjährige Verlängerung der Festsetzungsfrist nach Abgabe einer Selbstanzeige schließt eine weitergehende Verlängerung der Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehungen nicht aus, wenn die Steuerfahndung noch vor dem Ablauf der zehnjährigen Festsetzungsfrist für Steuerhinterziehungen mit Ermittlungen beginnt und die spätere Steuerfestsetzung für die nacherklärten Besteuerungsgrundlagen auf den Ermittlungen der Steuerfahndung beruht. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs setzt dies aber voraus, dass diese Ermittlungshandlungen konkret der Überprüfung der nacherklärten Besteuerungsgrundlagen dienen. Der Streitfall betraf Kapitalerträge aus bei einer liechtensteinischen Stiftung geführten Depots, zu denen der Steuerfahndung eine 2007 angekaufte Steuer-CD vorlag.

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