Steuerrechtliche Behandlung von Familiengenossenschaften
Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat eine Verfügung zur steuerrechtlichen Behandlung sog. Familiengenossenschaften, konkret zu Aufwendungen zur Finanzierung der privaten Lebensführung der Mitglieder, veröffentlicht und schreibt dazu:








