BMF: Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung)
Das BMF hat seine Arbeitshilfe und Anleitung zur Kaufpreisaufteilung mit Stand von Januar 2025 veröffentlicht.
Immer bestens informiert
Der Grundbesitz eines Wohnungsunternehmens kann auch dann schädliches Verwaltungsvermögen darstellen, wenn neben der Vermietung einer Vielzahl von Wohnungen gewisse Zusatzleistungen erbracht werden. Dies hat der 3. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden.
Im 1. Halbjahr 2024 haben die Gemeinden 8,0 Milliarden Euro Grundsteuer eingenommen. Das waren 13 % der Gemeindesteuern, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Die Grundsteuer ist damit für die Gemeinden eine der wichtigsten Einnahmequellen nach Gewerbesteuer (59 %) und Einkommensteuer (25 %).
Die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich ist der gesetzessystematische Regelfall. Die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung kommt nur bei Erfüllung der in § 4 Abs. 3 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes genannten Voraussetzungen in Betracht.
Bei der Bewertung eines nicht börsennotierten Anteils an einer Kapitalgesellschaft für Zwecke der Schenkungsteuer kann ein pauschaler Holdingabschlag nicht abgezogen werden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, sind mit der E-Bilanz zusätzliche Daten zu übermitteln. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) kritisierte die kurzfristig ins Gesetz genommene Neuerung nachdrücklich. Zugleich forderte er Konkretisierungen der unklaren Anforderungen. Das Ergebnis: Das BMF reagierte mit Schreiben vom 15.01.2025.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind. Dies gilt auch dann, wenn die Teilnahme an einem dort angebotenen, ärztlich verordneten Funktionstraining die Mitgliedschaft in dem Fitnessstudio voraussetzt.
Mit einem am 22.1.2025 veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen die Satzung der Universitätsstadt Tübingen über die Erhebung einer Verpackungssteuer (Verpackungssteuersatzung) zurückgewiesen.