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09.01.2025

Wann machen sich Steuerberater wegen Beihilfe strafbar?

Der BGH hat sich in einem Urteil zur zivilrechtlichen Haftung einer Steuerberaterin wegen Beihilfe zum Betrug ausführlich zur Strafbarkeit berufstypisch »neutraler« Tätigkeiten sowie deren gerichtlicher Feststellung geäußert: Es komme nicht darauf an, dass man »positive Kenntnis« eines strafbaren Schneeballsystems nachweisen müsse. Vielmehr reiche es, wenn die Angeklagte dieses erkannt und billigend in Kauf genommen habe. Auch müsse das Gericht nicht »zwingend« von ihrem bedingten Vorsatz ausgehen, es reichten geringere Anforderungen an die richterliche Überzeugung. Auch dürfe sich die Beweiswürdigung nicht darauf beschränken, Indizien isoliert zu betrachten – es komme vielmehr auf eine Gesamtschau aller Umstände an. Und schließlich dürften keine Zeugenaussagen übergangen werden (Urteil vom 07.11.2024, Az. III ZR 79/23).

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08.01.2025

Für eine Zuordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen ist die Nutzung am Stichtag entscheidend

Der 3. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass die konkrete Verwendung eines Grundstücks am erbschaftsteuerlichen Bewertungsstichtag für die Zuordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen maßgeblich ist.

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07.01.2025

Verspätete Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 1. April 2025 sanktionsfrei

Wie von der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) gefordert, wird vor dem 1. April 2025 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB gegen Unternehmen eingeleitet, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 am 31. Dezember 2024 endet. Das kommt einer Fristverlängerung gleich.

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06.01.2025

Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2025

Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung – SvEV) zu bewerten. Dies gilt ab 1. Januar 2014 gemäß § 8 Absatz 2 Satz 8 EStG auch für Mahlzeiten, die dem Arbeitnehmer während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten zur Verfügung gestellt werden, wenn der Preis der Mahlzeit 60 Euro nicht übersteigt.,

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02.01.2025

Umsatzsteuer: Bekanntmachung des Gold- und Silberpreises für das Kalenderjahr 2025

Auf die steuerpflichtigen Umsätze mit Sammlermünzen aus Edelmetallen ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 Prozent des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. Nr. 54 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc der Anlage 2 zum UStG).

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01.01.2025

Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags (Globalbeitrag) – Anpassung der Aufteilungsmaßstäbe für den Veranlagungszeitraum 2025

Das Bundesfinanzministerium hat bezogen auf die Länder Belgien, Irland, Lettland, Malta, Norwegen, Portugal, Spanien und Zypern veröffentlicht, wie die vom Steuerpflichtigen geleisteten einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge) zur Ermittlung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen staatenbezogen aufzuteilen sind.

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31.12.2024

Thüringer Finanzverwaltung informiert zu steuerlichen Entlastungen ab dem Jahr 2025

Der Bundesrat hat am 22. November dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt. Das Gesetz enthält einige steuerliche Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger ab dem Jahr 2025. Davon werden auch Familien im Freistaat profitieren.

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25.12.2024

Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken durch die EU hat Lücken

Die EU-Vorschriften zum Schutz vor schädlichen Steuerregelungen und vor Steuervermeidung durch Unternehmen haben Lücken. Dies geht aus einem neuen Bericht des Europäischen Rechnungshofs hervor. Die EU konnte dem zufolge lediglich erste Abwehrmaßnahmen ergreifen, da die direkte Besteuerung in der Hand der EU-Länder liegt. Darüber hinaus seien die Regelungen der EU lückenhaft, da die EU-Länder sie unterschiedlich auslegten und es keine gemeinsamen Vorgaben für die Leistungsüberwachung gebe.

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