CDU/CSU-Fraktion stellt Große Anfrage zu Cum-Ex-Geschäften
Die CDU/CSU-Fraktion macht die Cum-Ex-Geschäfte zum Thema einer Großen Anfrage (20/14356). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, ob Hamburg im Jahr 2016 das einzige der 16 Bundesländer gewesen sei, das die Rückforderungen von zu Unrecht erhaltenen Kapitalertragsteuererstattungen aus Cum-Ex-Geschäften verjähren lassen wollte. Außerdem wird gefragt, ob Hamburg im Jahr 2017 erst durch das Bundesministerium der Finanzen zu einer Geltendmachung der Kapitalertragsteuererstattungen aus Cum-Ex-Geschäften gegenüber der Warburg-Bank veranlasst werden musste. Die Kontakte und Beziehungen von Politikern untereinander sowie zu Vertretern der Warburg-Bank im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Steuerfall sind ebenfalls Thema der Großen Anfrage. Die Abgeordneten erkundigen sich auch nach Spenden der Warburg-Bank an die SPD.








