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11.09.2024

68 % der Rentenleistungen im Jahr 2023 waren einkommensteuerpflichtig

Im Jahr 2023 haben in Deutschland rund 22,1 Millionen Personen Leistungen in Höhe von 381 Milliarden Euro aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente erhalten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 0,6 % oder 121.000 Rentenempfängerinnen und -empfänger mehr als im Vorjahr. Die Höhe der gezahlten Renten stieg im gleichen Zeitraum um 4,9 % oder 17,7 Milliarden Euro. 68 % der Rentenleistungen im Jahr 2023 zählten zu den steuerpflichtigen Einkünften (260,5 Milliarden Euro). Seit 2015 stieg der durchschnittliche Besteuerungsanteil damit um 13 Prozentpunkte.

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02.09.2024

Anhängiges Verfahren zum Differenzkindergeld

Der Begriff »Differenzkindergeld« bezieht sich auf die Situation, wenn ein Anspruch auf Kindergeld besteht, aber das in einem anderen Land gewährte Kindergeld niedriger ist als das in Deutschland zustehende Kindergeld. In diesem Fall wird in Deutschland der Unterschiedsbetrag als Differenzkindergeld gezahlt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Familie den vollen Betrag an Kindergeld erhält, der ihr zusteht.

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28.08.2024

Anforderungen des BFH an Nichtzulassungsbeschwerde nach Ansicht der BRAK verfassungswidrig

Auf Anfrage des Bundesverfassungsgerichts hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) sich zu einem Verfassungsbeschwerdeverfahren geäußert, das die finanzgerichtliche Rechtsprechung zu Anforderungen an Nichtzulassungsbeschwerden betrifft. Nach Ansicht der BRAK verletzen diese Anforderungen das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz.

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27.08.2024

Fondsmarktstärkungsgesetz: Entwurf vorgelegt

Das Bundesfinanzministerium hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds vorgelegt – kurz: Fondsmarktstärkungsgesetz.

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