Betriebsausgabenabzug von Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps als Betriebsausgaben abzugsfähig sein können, soweit mit diesem ein betriebliches Zinsänderungsrisiko abgesichert werden soll.