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10.09.2025

Nordrhein-Westfalen: Alle wichtigen Steuer-Infos für Influencer und Content-Creator jetzt online

Wer in sozialen Netzwerken wie Instagram, TikTok, YouTube oder Twitch aktiv ist und damit Einnahmen erzielt, sollte auch die steuerlichen Pflichten von Anfang an im Blick haben. Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen hat dazu jetzt alle wichtigen Informationen gebündelt und auf einer zentralen Website veröffentlicht: .

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09.09.2025

FG Münster zum Streitwert der Anfechtung eines Gewinnfeststellungsbescheids

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass bei der Ermittlung des Streitwerts einer Anfechtungsklage wegen einer gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung der Pauschalsatz i. H. v. 25 % des streitigen Gewinns oder Verlusts nicht anzuwenden ist, wenn ausschließlich Besteuerungsgrundlagen körperschaftsteuerpflichtiger Beteiligter streitig sind.

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08.09.2025

Pilotprojekt des Finanzamts Kassel: Die Steuer macht jetzt das Amt

Automatisch einen Vorschlag für die Festsetzung der Einkommensteuer 2024 erhalten, ohne vorher eine Steuererklärung abzugeben: In diesen Genuss kommen in diesem Jahr ausgewählte Bürgerinnen und Bürger im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Kassel. Ein Pilotprojekt der Hessischen Steuerverwaltung soll den Bürgerinnen und Bürgern das Leben leichter machen.

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03.09.2025

Umsatzsteuersenkung für Gastronomie: Soll zum 1. Januar 2026 kommen

Die Bundesregierung hält an der im Koalitionsvertrag verabredeten Senkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie zum 1.Januar 2026 auf sieben Prozent fest. Das schreibt sie in ihrer Antwort () auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ().

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02.09.2025

Bearbeitung von Billigkeitsmaßnahmen: Eigenverantwortung der Finanzämter gestärkt

In gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder wird die Zuständigkeit für Stundungen nach § 222 AO und § 6 Abs. 4 AStG, Erlasse nach § 227 AO, Billigkeitsmaßnahmen nach § 163, § 234 Abs. 2, § 237 Abs. 4 AO, Absehen von Festsetzungen nach § 156 Abs. 2 AO und Niederschlagungen nach § 261 AO von Landessteuern und der sonstigen durch Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern und Abgaben neu geregelt.

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01.09.2025

Bürokratieabbau: Brandenburgs Finanzämter senden Belege künftig ohne Prüfung zurück

Kein Steuerpflichtiger sollte sich wundern, wenn er kurz nach Abgabe seiner auf Papier abgegebenen Einkommensteuererklärung die miteingereichten Belege wieder in der Post hat, teilt das Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg mit: Die brandenburgischen Finanzämter werden künftig Belege ohne Prüfung zurücksenden. Denn es ist nicht erforderlich, Belege direkt mit der Steuererklärung einzureichen. Stattdessen müssen Steuerpflichtige die Belege lediglich bereithalten und dem Finanzamt nur auf gesonderte Anforderung hin vorlegen. Die prompte Rücksendung soll dazu beitragen, das Bearbeiten der Steuererklärungen und das Erstellen der Bescheide weiter zu beschleunigen.

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28.08.2025

BVerfG: Gesetzliche Regelungen zur Mindestgewinnbesteuerung sind mit dem Grundgesetz vereinbar

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen der sogenannten Mindestgewinnbesteuerung bei der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer verfassungsgemäß sind, soweit Körperschaftsteuersubjekte im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Körperschaftsteuergesetz (KStG) beziehungsweise Gesellschaften im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 Gewerbesteuergesetz (GewStG) betroffen sind.

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27.08.2025

Steuerhinterziehung und Steuerbetrug effektiver aufdecken: Kabinett verlängert Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten

Das Kabinett hat am 6.8.2025 beschlossen, die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute auf zehn Jahre zu verlängern. Die Gesetzesänderung dient dazu, Steuerhinterziehung zu bekämpfen und einen wirksamen Steuervollzug zu stärken. Dadurch können Fälle groß angelegter Steuerhinterziehung wie bei Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäften konsequent verfolgt werden. Das sorgt für mehr Gerechtigkeit, sichert die Einnahmen des Staates und gewährleistet die Handlungsfähigkeit des Staates.

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26.08.2025

70 % der Rentenleistungen im Jahr 2024 waren einkommensteuerpflichtig

Im Jahr 2024 haben in Deutschland 22,3 Millionen Personen Leistungen in Höhe von rund 403 Milliarden Euro aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente erhalten. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, stieg die Zahl der Rentenempfängerinnen und -empfänger im Vergleich zum Vorjahr um 0,75 % oder 167.000 Personen. Die Höhe der Rentenleistungen nahm im selben Zeitraum um 5,7 % oder 21,7 Milliarden Euro zu. 70 % dieser Leistungen zählten im Jahr 2024 zu den steuerpflichtigen Einkünften (282,6 Milliarden Euro). Seit 2015 stieg der durchschnittliche Besteuerungsanteil damit um rund 15 Prozentpunkte.

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