Künstlersozialabgabe soll 2024 stabil bei 5,0 Prozent bleiben
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird auch im Jahr 2024 unverändert 5,0 Prozent betragen. Zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2024 (KSA-VO 2024) wurde am 14.7.2023 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet.