Treuhandverhältnis erfordert Weisungsgebundenheit des Treuhänders
Mit zwei Urteilen hat der 2. Senat des Finanzgerichts Münster zu den Voraussetzungen eines Treuhandverhältnisses und der daraus resultierenden Zurechnung von Veräußerungsgewinnen aus Aktien Stellung genommen.