Zur Abgrenzung von Einkünften aus künstlerischer Tätigkeit und Einkünften aus Gewerbebetrieb bei Mitwirkung an einer TV-Sendung
Der 10. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf hatte zu entscheiden, ob die Mitwirkung in einem TV-Sendeformat den Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit zuzuordnen war.







