Aufspaltung führt zur Zurechnung der Vorbesitzzeit im Sinne von § 6a GrEStG
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die für Zwecke der Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG erforderliche Vorbesitzzeit bei Aufspaltung einer KG der Gesellschafterin im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zugerechnet wird.