Trauer- und Hochzeitsrednerin: Keine ermäßigt zu besteuernde künstlerische Tätigkeit
Die Klägerin meldete nach ihrem theologischen und philosophischen Studium eine selbständige Tätigkeit als Trauerrednerin, Gestalterin von Hochzeitsfeiern sowie von Begrüßungsfeiern für Neugeborene an. Sie verfasste auch Bücher über Trauerreden und die Trauersprache.