Wo ist bei Leiharbeitern die »erste Tätigkeitsstätte«?
Dreh- und Angelpunkt für den Ansatz von Reisekosten ist die Frage, ob und wo eine erste Tätigkeitsstätte besteht. Denn nur für Tätigkeiten außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte können Reisekosten steuerlich geltend gemacht werden.








