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12.09.2023

BMF-Schreiben zum Abzug der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sowie der Homeoffice-Pauschale

Das Schreiben ergeht zur Neuregelung des § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b und 6c EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2022. Die Neuregelung ist für nach dem 31.12.2022 in der häuslichen Wohnung ausgeübte Tätigkeiten anzuwenden (§ 52 Abs. 6 Satz 12 EStG). Das BMF-Schreiben vom 6. Oktober 2017 (BStBl I S. 1320) ist für die zuvor geltende Rechtslage weiterhin anzuwenden.

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11.09.2023

Sachsen-Anhalt: Einsprüche und Klagen gegen Grundsteuer

Die Finanzämter in Sachsen-Anhalt Finanzämter werden mit Beschwerden gegen die Neuberechnung der Grundsteuer „regelrecht überflutet“. Das berichtete die Mitteldeutsche Zeitung und beruft sich dabei auf das Finanzministerium Sachsen-Anhalt. Stand 4. August seien von den Behörden bereits mehr als 34.000 Einsprüche gegen den Grundsteuermessbescheid registriert worden. Der Grundsteuermessbescheid bildet die amtlich festgesetzte Grundlage für die künftige Höhe der Grundsteuer.

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06.09.2023

Entwurf des Wirtschaftsplans des Sondervermögens „Klima- und Transformationsfonds“ beschlossen

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Wirtschaftsplans des Sondervermögens „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) für das Jahr 2024 sowie den Finanzplan bis 2027 beschlossen.

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04.09.2023

Zum Begriff der „Betriebsvorrichtung“ im Zusammenhang mit der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG

Der 10. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf hatte sich mit der Abgrenzung von Betriebsvorrichtungen zu Gebäudebestandteilen auseinanderzusetzen. Konkret ging es hier um Vorrichtungen einer Kfz-Prüfstelle.

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03.09.2023

Keine Regelverschonung bei vorherigem Antrag auf Optionsverschonung

Bereits mit Urteil vom 27. Oktober 2022 hat der 3. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden, dass die Regelverschonung für durch Schenkung erworbenes Betriebsvermögen nicht in Anspruch genommen werden kann, wenn zuvor die Optionsverschonung beantragt wurde, deren Voraussetzungen aber tatsächlich nicht vorliegen.

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