Überbrückungshilfe III Plus auch bei freiwilligen Schließungen möglich
Im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus ist eine Antragsberechtigung nun zusätzlich auch bei freiwilligen Schließungen wegen Unwirtschaftlichkeit infolge von Corona-Regelungen vorgesehen. Darauf weist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) auf dem Antragsportal hin. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hatte sich für eine entsprechende unbürokratische Lösung stark gemacht.