Spielhallen können Bewirtungskosten nur teilweise steuerlich absetzen
Stellt eine Spielhalle ihren Besuchern kostenlose Getränke und Snacks zur Verfügung, so liegt hierin eine Bewirtung aus geschäftlichem Anlass, deren Kosten nur zu 70 % den Gewinn mindern. Dies hat der 10. Senat des Finanzgerichts Köln entschieden.