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10.11.2021

Bescheidänderung bei falscher zeitlicher Zuordnung von Hinzuschätzungsbeträgen möglich

Wird ein Hinzuschätzungsbetrag zunächst auf mehrere Jahre verteilt, obwohl eine Erfassung des Gesamtbetrages nur in einem Jahr zutreffend wäre, ist der Bescheid dieses Jahres nach § 174 Abs. 4 AO änderbar. Dies hat der 2. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden.

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08.11.2021

Abzinsungssatz von 5,5 % für unverzinsliche Darlehensverbindlichkeiten ist verfassungsgemäß

Der 10. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass gegen den Abzinsungssatz von 5,5 % für unverzinsliche Darlehensverbindlichkeiten keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.

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03.11.2021

Keine Teilnahmebefugnis eines Gemeindebediensteten an einer Außenprüfung, wenn Gemeinde und Steuerpflichtiger in Vertragsbeziehungen zueinander stehen

Das beklagte Finanzamt hatte gegenüber der Klägerin die Durchführung einer Außenprüfung u. a. wegen Gewerbesteuer angeordnet. In der Prüfungsanordnung teilte es dazu mit, dass die Stadt, in der die Klägerin ihren Sitz hat, von ihrem Recht auf Teilnahme an der Außenprüfung durch einen Gemeindebediensteten nach § 21 FVG Gebrauch mache.

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01.11.2021

Aktienzuteilung im Rahmen eines US-amerikanischen „Spin-Off“ kein steuerpflichtiger Kapitalertrag

Die Aktienzuteilung im Rahmen eines US-amerikanischen „Spin-Off“ an private Kleinanleger führt nicht zu einem steuerpflichtigen Kapitalertrag. Das entschied der BFH.

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31.10.2021

Keine Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze eines Tennislehrers

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass für Umsätze eines Tennislehrers weder eine Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. i der Mehrwertsteuersystemrichtlinie – MwStSystRL – noch nach § 4 Nr. 21 Buchst. a) Doppelbuchst. bb) Umsatzsteuergesetz – UStG – in Betracht komme, da es sich um die Vermittlung von Spezialkenntnissen handele.

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26.10.2021

Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2022

Im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren werden für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2022 die beiliegenden Vordruckmuster eingeführt:

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