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23.11.2021

Steuerbelastung für viele Landwirte kann ab 2022 steigen

Auf einen Teil der deutschen Landwirte werden im Jahr 2022 höhere Steuern zukommen. Nach einem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht (20/12) soll es durch eine Veränderung der Vorsteuerbelastung von sogenannten Pauschallandwirten zu steuerlichen Mehrbelastungen im kommenden Jahr von 80 Millionen Euro und ab 2023 von 95 Millionen Euro pro Jahr kommen. Bis zum Jahr 2025 soll sich die steuerliche Mehrbelastung für pauschalierende Landwirte auf 365 Millionen Euro summieren. Der Gesetzentwurf steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

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22.11.2021

BMF-Schreiben zu E-Books in Planung: Fragezeichen bleiben

E-Books bzw. vergleichbare elektronische Erzeugnisse sowie der Datenbankzugang zu solchen Werken unterliegen seit dem 18.12.2019 dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Jetzt hat das BMF ein Entwurfsschreiben veröffentlicht, welches die gesetzliche Regelung konkretisieren soll. Aber gerade mit Blick auf Abgrenzungsfragen regt der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) weitere Ergänzungen an.

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21.11.2021

(Keine) Änderung einer Kirchensteuerfestsetzung

Eine Kirchensteuerfestsetzung, die darauf beruht, dass in der von einem Steuerberater erstellten und elektronisch eingereichten Einkommensteuererklärung mitgeteilt wird, der Steuerpflichtige gehöre einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft an, obwohl der Steuerpflichtige bereits vor dem Veranlagungszeitraum aus der Kirche ausgetreten war und dieser Umstand ordnungsgemäß i. S. des § 39e Abs. 2 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) gemeldet worden ist, kann weder nach § 175b Abs. 1 oder Abs. 2 Abgabenordnung (AO) noch nach §§ 129, 173 AO geändert werden.

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17.11.2021

Erhöhung der Verbindlichkeit aus einem Fremdwährungsdarlehen als Folge der europäischen Staatsschuldenkrise

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass der höhere Ansatz einer Verbindlichkeit aus einem Fremdwährungsdarlehen (sog. Teilwertzuschreibung) dann zulässig ist, wenn der Euro-Wert gegenüber der Fremdwährung aufgrund einer fundamentalen Änderung der wirtschaftlichen oder währungspolitischen Daten der beteiligten Währungsräume gesunken ist.

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16.11.2021

Kritik an Corona-Maßnahmen: Gemeinnützigkeit und politische Betätigung

Bei einem eingetragenen Verein darf die Einflussnahme auf politische Willensbildung und Öffentlichkeit nicht über das hinausgehen, was im Rahmen der Verfolgung steuerlich begünstigter Zwecke erforderlich ist. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat diesen Grundsatz in einem Eilverfahren präzisiert.

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10.11.2021

Bescheidänderung bei falscher zeitlicher Zuordnung von Hinzuschätzungsbeträgen möglich

Wird ein Hinzuschätzungsbetrag zunächst auf mehrere Jahre verteilt, obwohl eine Erfassung des Gesamtbetrages nur in einem Jahr zutreffend wäre, ist der Bescheid dieses Jahres nach § 174 Abs. 4 AO änderbar. Dies hat der 2. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden.

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