Kein Investitionsabzugsbetrag für den geplanten Erwerb eines GbR-Anteils
Bei beabsichtigter Anschaffung eines GbR-Anteils kann kein Investitionsabzugsbetrag für bereits im Gesellschaftsvermögen befindliche Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden. Dies hat der 4. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden.