Gewinn aus der Rückübertragung von Anteilen im Rahmen einer Mitarbeiterbeteiligung als nicht steuerbarer Vorgang auf der privaten Vermögensebene
Der 14. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf hatte zu entscheiden, ob der Gewinn aus der Rückübertragung einer Mitarbeiterbeteiligung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehört.