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17.05.2022

FG Münster: Ernstliche Zweifel an der Aufrechnung in Bauträgerfällen

Mit sechs Beschlüssen hat der 5. Senat des Finanzgerichts Münster im Rahmen von Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung zur Aufrechnung in Bauträgerfällen Stellung genommen. Danach bestehen ernstliche Zweifel von Aufrechnungen des Finanzamts mit abgetretenen Werklohnforderungen gegen Umsatzsteuernachforderungen.

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16.05.2022

Einbeziehung von Verlusten und Gewinnen aus Options- und Termingeschäften in die Aktiengewinnberechnung nach § 8 InvStG 2004

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 17. November 2020 (BStBl I 2020 S. 1225) wie folgt neu gefasst (Änderungen sind im Fettdruck kenntlich gemacht):

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09.05.2022

Kein Entschädigungsanspruch für eine infolge der Corona-Pandemie verursachte Verlängerung eines finanzgerichtlichen Verfahrens

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine Verzögerung beim Sitzungsbetrieb eines Finanzgerichts, die durch den Beginn der Corona-Pandemie verursacht wurde, nicht zur Unangemessenheit der gerichtlichen Verfahrensdauer führt.

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04.05.2022

Tübingen darf keine Verpackungssteuer erheben: Das ist die Begründung

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat mit Urteil vom 29. März 2022 die Verpackungssteuersatzung der Universitätsstadt Tübingen vom 30. Januar 2020 für unwirksam erklärt. Inzwischen liegen die Urteilsgründe vor. Das vollständige Urteil mit Gründen ist den Beteiligten am 13. April 2022 zugestellt worden.

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03.05.2022

Steuerlicher Gestaltungsmissbrauch: Einlage in die Kapitalrücklage mit anschließender Tilgung von Verbindlichkeiten

Eine Einlage in die Kapitalrücklage mit anschließender Tilgung von Verbindlichkeiten gegenüber einer Alleingesellschafterin anstelle eines Forderungsverzichts durch die Alleingesellschafterin kann einen Gestaltungsmissbrauch darstellen.

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01.05.2022

Arbeitsteilung in Arztpraxis kann zu Gewerbebetrieb führen

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass eine Gemeinschaftspraxis von Zahnärzten insgesamt als Gewerbebetrieb einzustufen (und damit gewerbesteuerpflichtig) ist, wenn einer der Ärzte für die Organisation, Verwaltung und Leitung der Praxis zuständig ist und nur noch in geringem Umfang eigene zahnärztliche Beratungs- und Behandlungsleistungen am Patienten erbringt.

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