FG Münster: Ernstliche Zweifel an der Aufrechnung in Bauträgerfällen
Mit sechs Beschlüssen hat der 5. Senat des Finanzgerichts Münster im Rahmen von Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung zur Aufrechnung in Bauträgerfällen Stellung genommen. Danach bestehen ernstliche Zweifel von Aufrechnungen des Finanzamts mit abgetretenen Werklohnforderungen gegen Umsatzsteuernachforderungen.







