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27.04.2022

Erhebung besonderen Kirchgeldes in glaubensverschiedener Ehe rechtmäßig

Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße hat entschieden, dass die Erhebung eines besonderen Kirchgeldes auch dann rechtmäßig ist, wenn der kirchenangehörige Ehegatte über ein eigenes Einkommen verfügt, das der Kircheneinkommensbesteuerung unterliegt.

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20.04.2022

Schätzung anhand der Richtsatzsammlung des BMF

Wird nach einer Außenprüfung die Buchführung des Steuerpflichtigen wegen gravierender Mängel verworfen und kommt es zur Schätzung von Erlösen, bedient sich die Finanzverwaltung regelmäßig der Richtsatzsammlung als Schätzungsgrundlage, die auf einem Vergleich der steuerlichen Ergebnisse anderer Betriebe der Branche beruhen, weil für einen internen Betriebsvergleich häufig angesichts der mangelhaften Buchführung die erforderlichen Daten fehlen. Das Zustandekommen der Richtsatzsammlung, die regelmäßig aktualisiert wird, ist zunehmend in die Kritik geraten und war auch Gegenstand einer kleinen Anfrage (BT-Drs. 19/3987). Der BFH hat die grundsätzliche Brauchbarkeit der Richtsatzsammlung bislang offengelassen (BFH-Beschluss vom 08.08.2019, X B 117/18, BFH/NV 2019, 1219; s. a. die nach dem Berichtsurteil ergangene Entscheidung vom 16.12.2021, IV R 1/18, BFH/NV 2022, 305, zu Begründungsanforderungen für den Ansatz eines an der oberen Grenze liegenden Rohgewinnaufschlagsatzes).

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19.04.2022

Verfassungswidrigkeit der Abgeltungsteuer – Vorlage des Niedersächsischen FG an das Bundesverfassungsgericht

Der 7. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts hält die Vorschriften über die Abgeltungsteuer in § 32d Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Verbindung mit § 43 Abs. 5 EStG (Abgeltungsteuer) für mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) nicht vereinbar und hat sie dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.

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17.04.2022

Häusliches Arbeitszimmer muss für die Tätigkeit nicht erforderlich sein

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bestätigt, dass ein Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht voraussetzt, dass das Arbeitszimmer für die Tätigkeit des Steuerpflichtigen erforderlich ist. Wird der Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt, genügt das für den Abzug.

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12.04.2022

Gewinn aus dem Verkauf eines selbst bewohnten Gartenhauses unterliegt nicht der Einkommensteuer

Werden Grundstücke binnen zehn Jahren nach der Anschaffung veräußert, unterliegt der dabei erzielte Gewinn der Besteuerung. Ausgenommen sind Immobilien, die im Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Eine solche privilegierte Nutzung liegt auch dann vor, wenn der Steuerpflichtige ein (voll erschlossenes) "Gartenhaus" baurechtswidrig dauerhaft bewohnt. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

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