Erhebung besonderen Kirchgeldes in glaubensverschiedener Ehe rechtmäßig
Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße hat entschieden, dass die Erhebung eines besonderen Kirchgeldes auch dann rechtmäßig ist, wenn der kirchenangehörige Ehegatte über ein eigenes Einkommen verfügt, das der Kircheneinkommensbesteuerung unterliegt.









