Verlängerung der Übergangsfrist für Reverse-Charge-Verfahren bis Ende 2025
Die EU-Kommission schlägt vor, die Übergangsfrist für das Reverse-Charge-Verfahren bei der Umsatzsteuer bis zum 31.12.2025 zu verlängern. Dazu muss die Mehrwertsteuersystemrichtlinie geändert werden, berichtet der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV).








