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22.02.2021

Keine uneingeschränkte Anwendung des Zu- und Abflussprinzips des § 11 EStG bei der sog. Kostendeckelung i. S. d. BMF-Schreibens vom 18. November 2009

Im Rahmen der Anwendung der sog. Kostendeckelung bei einem zu mehr als 50 % betrieblich genutzten Pkw ist die für die Anschaffung des Fahrzeugs geleistete Leasingsonderzahlung auch bei einem Einnahme-Überschussrechner periodengerecht auf die Leasinglaufzeit zu verteilen.

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22.02.2021

Keine uneingeschränkte Anwendung des Zu- und Abflussprinzips des § 11 EStG bei der sog. Kostendeckelung i. S. d. BMF-Schreibens vom 18. November 2009

Im Rahmen der Anwendung der sog. Kostendeckelung bei einem zu mehr als 50 % betrieblich genutzten Pkw ist die für die Anschaffung des Fahrzeugs geleistete Leasingsonderzahlung auch bei einem Einnahme-Überschussrechner periodengerecht auf die Leasinglaufzeit zu verteilen.

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21.02.2021

Behandlung persönlich haftender Gesellschafter einer KGaA als Mitunternehmer – Behandlung der Einkünfte der Komplementäre

Der 5. Senat des Finanzgerichts Schleswig-Holstein hat entschieden, dass die Komplementäre einer KGaA wie Mitunternehmer zu behandeln sind.

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21.02.2021

Behandlung persönlich haftender Gesellschafter einer KGaA als Mitunternehmer – Behandlung der Einkünfte der Komplementäre

Der 5. Senat des Finanzgerichts Schleswig-Holstein hat entschieden, dass die Komplementäre einer KGaA wie Mitunternehmer zu behandeln sind.

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17.02.2021

„Rentenbeginn“ i. S. d. § 22 EStG ist das Jahr der tatsächlichen Bewilligung

Der 2. Senat des Finanzgerichts Schleswig-Holstein hat entschieden, dass "Rentenbeginn" i. S. d. § 22 EStG auch dann das Jahr der tatsächlichen Bewilligung ist, wenn der bereits früher bestehende Rentenanspruch satzungsgemäß auf Antrag des Rentenberechtigten hinausgeschoben wird.

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17.02.2021

„Rentenbeginn“ i. S. d. § 22 EStG ist das Jahr der tatsächlichen Bewilligung

Der 2. Senat des Finanzgerichts Schleswig-Holstein hat entschieden, dass "Rentenbeginn" i. S. d. § 22 EStG auch dann das Jahr der tatsächlichen Bewilligung ist, wenn der bereits früher bestehende Rentenanspruch satzungsgemäß auf Antrag des Rentenberechtigten hinausgeschoben wird.

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16.02.2021

Möglichkeit der Nutzung einer von einer ausländischen Kapitalgesellschaft überlassenen Immobilie genügt für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung

Für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) reicht es aus, wenn die in Deutschland ansässigen Gesellschafter einer spanischen Kapitalgesellschaft die Möglichkeit haben, eine von der Kapitalgesellschaft in Spanien gehaltene Immobilie jederzeit unentgeltlich zu nutzen. Auf den Umfang der tatsächlichen Nutzung kommt es nicht an.

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16.02.2021

Möglichkeit der Nutzung einer von einer ausländischen Kapitalgesellschaft überlassenen Immobilie genügt für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung

Für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) reicht es aus, wenn die in Deutschland ansässigen Gesellschafter einer spanischen Kapitalgesellschaft die Möglichkeit haben, eine von der Kapitalgesellschaft in Spanien gehaltene Immobilie jederzeit unentgeltlich zu nutzen. Auf den Umfang der tatsächlichen Nutzung kommt es nicht an.

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15.02.2021

Gemeinnützigkeit und politische Betätigung

Einflussnahme auf politische Willensbildung und öffentliche Meinung ist kein eigenständiger gemeinnütziger Zweck i.S. von § 52 der Abgabenordnung (AO). Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) im zweiten Rechtgang als Folgeentscheidung zum sog. attac-Urteil (BFH-Urteil vom 10.01.2019 - V R 60/17, BFHE 263, 290, BStBl II 2019, 301) entschieden.

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15.02.2021

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Einflussnahme auf politische Willensbildung und öffentliche Meinung ist kein eigenständiger gemeinnütziger Zweck i.S. von § 52 der Abgabenordnung (AO). Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) im zweiten Rechtgang als Folgeentscheidung zum sog. attac-Urteil (BFH-Urteil vom 10.01.2019 - V R 60/17, BFHE 263, 290, BStBl II 2019, 301) entschieden.

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