Kürzung der Verpflegungspauschalen bei Mahlzeitengestellung gilt auch für Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Verpflegungspauschalen im Fall einer Mahlzeitengestellung auch dann zu kürzen sind, wenn der Steuerpflichtige nicht über eine erste Tätigkeitsstätte verfügt.








