Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges
Ein generelles Reverse-Charge-Verfahren kann nach Ansicht der Bundesregierung grundsätzlich ein wirksames Mittel zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges in der EU sein. Dies teilt sie in einer Antwort (19/18448 ) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17941 ) mit.