Leistungserbringer bei In-App Verkäufen über eine Internet-Plattform
Die Klägerin entwickelte und vertrieb Spiele-Apps für mobile Endgeräte wie z. B. Smartphones. Für den Vertrieb bediente sie sich u. a. des A, einer Plattform des Unternehmens B, die in den Streitjahren von C betrieben wurde. C rechnete die App-Käufe monatlich mit der Klägerin ab und behielt eine Provision von 30 % ein. Im Klageverfahren stritten die Beteiligten um die Frage, wer umsatzsteuerrechtlicher Leistungserbringer sei.