Statistik: 3,4 Milliarden außergewöhnliche Belastung
Nach der letzten amtlichen Lohn- und Einkommensteuerstatistik von 2016 haben rund 11,1 Millionen Steuerpflichtige Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht.
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Das Erdbeben in Albanien im November 2019 hat sehr große Schäden an der Infrastruktur verursacht, die nach der Naturkatastrophe eine humanitäre Katastrophe befürchten lassen. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in Albanien getroffenen Verwaltungsregelungen in diesem Schreiben zusammengefasst.
Die Höhe der Säumniszuschläge von 1 % pro Monat begegnet trotz des derzeit niedrigen Zinsniveaus keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Dies hat der 12. Senat des FG Münster in einem im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangenen Beschluss entschieden.
Der 1. Senat des Finanzgerichts Münster hat mit Gerichtsbescheid entschieden, dass für den Nachweis der Besteuerung von Arbeitslohn in Indien eine Arbeitgeberbescheinigung ausreichen kann. Die Vorlage eines Einkommensteuerbescheides und eines hierauf bezogenen Zahlungsnachweises sind für die Inanspruchnahme der Freistellung gemäß § 50d Abs. 8 EStG nicht in jedem Fall zwingend erforderlich.
Aufwendungen zur (im Ergebnis gescheiterten) Abwehr einer Rückforderung des Miteigentumsanteils an einem vermieteten Grundstück aufgrund eines Widerrufs der Schenkung nach § 530 BGB stellen weder (nachträgliche) Anschaffungskosten noch sofort abziehbare (Sonder-)Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar.
Die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gilt arbeitstäglich einen Hin- und einen Rückweg ab. Legt ein Arbeitnehmer an einem Arbeitstag nur einen dieser Wege zurück, ist für den betreffenden Arbeitstag nur die Hälfte der Entfernungspauschale als Werbungskosten zu berücksichtigen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat.
Die Überführung von vor 2009 erworbenen Aktien vom Betriebs- in das Privatvermögen steht einem Erwerb nicht gleich. Ein späterer Veräußerungsgewinn führt deshalb nicht zu Einkünften aus Kapitalvermögen. Dies hat der 8. Senat des Finanzgerichts Münster mit Gerichtsbescheid vom 26.03.2020 entschieden (Az. 8 K 1192/18 F).