Lieferung von Wärme durch WEG an Eigentümer, die Mitglieder dieser WEG sind, unterliegt der Mehrwertsteuer
Eine solche Wirtschaftstätigkeit fällt nicht unter die in der Mehrwertsteuerrichtlinie vorgesehene Befreiung für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, entschied er Europäische Gerichtshof (EuGH).