Zahlungshinweise für Steuervorauszahlungen entfallen ab Dezember: Hessische Steuerverwaltung empfiehlt die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, die Vorauszahlungen auf ihre Einkommen- oder Körperschaftsteuer leisten müssen, wurden bisher zu den jeweiligen Stichtagen quartalsweise auf die fälligen Zahlungen hingewiesen.