Italienisches Erbe und die Entstehung der deutschen Erbschaftsteuer
Eine nach italienischem Recht notwendige Annahme einer Erbschaft stellt keine aufschiebende Bedingung für die nach deutschem Recht entstehende Steuer für auf den Erwerb von Todes wegen zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers dar. Dies hat das Hessische Finanzgericht entschieden.