Kapitalabfindung von Kleinbetragsrenten aus Altersvorsorgeverträgen: Anwendung des ermäßigten Steuersatzes
Die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten erfordert zusätzlich die Außerordentlichkeit dieser Einkünfte. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor.