Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2021
Kabinett hat heute die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2021 beschlossen. Dazu erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2019) turnusgemäß angepasst. Die Werte werden - wie jedes Jahr - auf Grundlage klarer gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt.








