EuGH-Vorlage zur Erstattung von Kapitalertragsteuer bei Streubesitzdividenden
Der 2. Senat des Finanzgerichts Köln hat dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg Fragen zur europarechtlichen Vereinbarkeit der in § 32 Abs. 5 KStG aufgestellten Anforderungen für die Erstattung von Kapitalertragsteuer bei "Streubesitzdividenden" vorgelegt.







