Bei einem Anteilstausch ist eine bestehende finanzielle Eingliederung des Übertragenden dem Übernehmenden als Rechtsnachfolger zuzurechnen
Eine körperschaftsteuerliche Organschaft kann im Fall eines unterjährigen Anteilstauschs im Jahr des Anteilstauschs entstehen. Dies hat der 6. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf in seinem Urteil vom 29.09.2020 entschieden und damit der im Umwandlungssteuererlass enthaltenen Auffassung der Finanzverwaltung widersprochen.







