Herabsetzung eines Verspätungszuschlags im Klageverfahren erfordert erneute Ermessensausübung
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die aufgrund einer Minderung der Steuerfestsetzung erfolgte Herabsetzung eines Verspätungszuschlags im Klageverfahren rechtswidrig ist, wenn das Finanzamt hierzu keine erneuten Ermessenserwägungen anstellt.