Ist die Bremer Wettbürosteuer verfassungswidrig?
Der 2. Senat des Finanzgerichts Bremen hat das Bundesverfassungsgericht angerufen. Das Gericht ist davon überzeugt, dass die im Juli 2017 eingeführte kommunale Vergnügungssteuer für das Vermitteln und Verfolgen von Wetten (Wettbürosteuer) verfassungswidrig ist. Es holt daher die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein, das allein die Kompetenz hat, im konkreten Normenkontrollverfahren über die Ungültigkeit eines Gesetzes zu entscheiden.