Feststellungsverfahren bei Aufgabe eines von Ehegatten betriebenen landwirtschaftlichen Verpachtungsbetriebs
Landwirtsehegatten sind Mitunternehmer, solange der landwirtschaftliche Grundbesitz beiden Ehegatten oder jedem Ehegatten im Alleineigentum oder Miteigentum gehört und dessen wirtschaftlicher Erfolg gemeinsam gefördert wird.