Abfindungszahlung wegen beeinträchtigender Schenkung durch den Vorerben ist abzugsfähig
Der 3. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass der vom Vorerben Beschenkte eine Zahlung zur Abwendung eines Herausgabeanspruches wegen beeinträchtigender Schenkung von der schenkungsteuerlichen Bemessungsgrundlage abziehen kann.