Gebäudewertermittlung: Ermittlung des Einheitswerts mit „Staubdecken“ versehenden Flachdachgebäudes
Im Rahmen der Ermittlung des Einheitswerts eines mit so genannten Staubdecken versehenden Flachdachgebäudes stellt der umbaute Raum zwischen der eingezogenen Decke und dem Flachdach kein ausgebautes Dachgeschoss im Sinne der Bewertungsrichtlinie dar. Dies hat das FG Hamburg entschieden.