Betriebsunterbrechung bei Nutzungsüberlassung des Betriebsgrundstückes während einer Dauer von 60 Jahren
Das FG Hamburg hat bei einer 60 Jahre dauernden Verpachtung des betrieblichen Grundstücks die Voraussetzung einer Betriebsunterbrechung bejaht.
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Gemäß § 50 Abs. 1 Satz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) ist § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG bei der Besteuerung von Einkünften beschränkt Steuerpflichtiger (§ 1 Abs. 4 EStG) nicht anwendbar. Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen können daher aufgrund der bisherigen Regelung nicht als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
Mit (noch nicht rechtskräftigem) Urteil hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass ein Vater zu Unrecht gezahltes Kindergeld auch dann an die Familienkasse zurückerstatten muss, wenn es nicht an ihn, sondern auf seine Anweisung auf ein Konto der Mutter ausgezahlt wurde, auf das er keinen Zugriff hat.
Die Zugangsfiktion gilt nicht bei Übersendung einer Einspruchsentscheidung durch einen privaten Postdienstleister, der zur Briefbeförderung einen weiteren Subunternehmer zwischenschaltet.
Der 5. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass auch bei Textilien im Niedrigpreissegment die bloße Gattungsbezeichnung (z.B. "T-Shirts" oder "Jacken") keine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung darstellt, so dass der Leistungsempfänger nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat heute seine Schuldenuhr umgestellt, weil der Staat seine Schulden langsamer abbaut als zuvor. Jetzt beträgt der Schuldenabbau nur noch 66 Euro pro Sekunde. Zuvor zeigte die Schuldenuhr Deutschlands einen sekündlichen Schuldenabbau von 94 Euro an.
Private Investoren erhalten Klarheit: Der Bundesrat hat den Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau zugestimmt. Der Bundestag hatte die Neuregelungen bereits im Dezember 2018 verabschiedet. Der Bundesrat hatte den Gesetzesbeschluss damals von der Tagesordnung abgesetzt.
Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld sind nicht als Entschädigung ermäßigt zu besteuern. Es handelt sich vielmehr um laufenden Arbeitslohn, wie der Bundesfinanzhof (BFH) zu Zahlungen einer Transfergesellschaft im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses entschieden hat.