Steuernews

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23.04.2019

Prozess für Umgangs- und Namensrecht eines Kindes führt nicht zu außergewöhnlichen Belastungen

Anwaltskosten, die im Zusammenhang mit der Beurkundung des Nachnamens eines minderjährigen Kindes sowie mit dem Umgangsrecht für dieses Kind entstehen, sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig. Dies hat der 2. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden.

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16.04.2019

Bundessteuerberaterkammer: Berufsstatistik 2018 – Steuerberatender Beruf weiterhin sehr beliebt

Von wegen "wegdigitalisiert" - entgegen mancher negativer Prognosen zur Zukunft der allgemeinen Arbeitswelt setzt der steuerberatende Beruf seinen ununterbrochenen Erfolgskurs fort.

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15.04.2019

Abfindungszahlung wegen beeinträchtigender Schenkung durch den Vorerben ist abzugsfähig

Der 3. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass der vom Vorerben Beschenkte eine Zahlung zur Abwendung eines Herausgabeanspruches wegen beeinträchtigender Schenkung von der schenkungsteuerlichen Bemessungsgrundlage abziehen kann.

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10.04.2019

Kindergeld bei neben der Ausbildung ausgeübter Erwerbstätigkeit

Bei volljährigen Kindern, die bereits einen ersten Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang erlangt haben, setzt der Kindergeldanspruch voraus, dass der weitere Ausbildungsgang noch Teil einer einheitlichen Erstausbildung ist und die Ausbildung die hauptsächliche Tätigkeit des Kindes bildet. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat, wird dagegen kein Kindergeldanspruch begründet, wenn von einer berufsbegleitenden Weiterbildung auszugehen ist, da bereits die Berufstätigkeit im Vordergrund steht und der weitere Ausbildungsgang nur neben dieser durchgeführt wird.

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09.04.2019

Steuerliche Anerkennung von Verlusten aus Knock-Out-Zertifikaten

Hat ein Steuerpflichtiger in Knock-Out-Zertifikate investiert, die durch Erreichen der Knock-Out-Schwelle verfallen, kann er den daraus resultierenden Verlust nach der seit 1.1.2009 unverändert geltenden Rechtslage im Rahmen seiner Einkünfte aus Kapitalvermögen abziehen. Damit wendet sich der Bundesfinanzhof (BFH) gegen die Auffassung der Finanzverwaltung.

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