Umsatzsteuerrechtliche Organschaft zwischen GmbH und GbR: finanzielle Eingliederung
Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht hat entschieden, dass eine umsatzsteuerliche Organschaft zwischen einer GbR (als potenzielle Organträgerin) und einer GmbH (als potenzielle Organgesellschaft) nicht besteht, wenn die GbR nicht an der GmbH und die Alleingesellschafterin der GmbH nicht mehrheitlich an der GbR beteiligt ist; es hatte zudem Aspekte des Vertrauensschutzes bei geänderten Verwaltungsanweisungen zu würdigen.