Feststellung von Prozessunfähigkeit
Die Voraussetzungen für die Annahme einer Prozessunfähigkeit sind hoch: Es wird grundsätzlich vorausgesetzt, dass sämtliche Beweismittel ausgeschöpft werden, insbesondere ein Sachverständigengutachten eingeholt und zuvor eine persönliche Anhörung durchgeführt wird. Die fehlende Mitwirkung an der Aufklärung geht zu Lasten des Antragstellers.